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Entscheidend ist hier für mich, dass es das einizge Krankenhau im Kreis ist und den Grundversorgungsauftrag hat. Eine Klinik in kirchlicher Trägerschaft, zu der es eine alternative im Kreis gäbe, hätte in meinen Augen das Recht, Patienten abzuweisen, die kein medizinscher Notfall sind. Ich persönlich habe mir kein abschließendes Urteil zu Abtreibungen gebildet. Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper halte ich für ein hohes Gut. Den Schutz von Leben aber auch. Außerdem halte ich das Mitspracherecht des Vaters für elementar. Da gibt es bei aktueller Gesetzeslage eine Menge nachzubessern.

Quelle:

2.0

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