Contra

Was spricht gegen diese Petition?

In der entprechenden Liste der EU findet man unter dem Namen dieses Lebenmittel folgende Kategorisierung: "Dieses Produkt war als Lebensmittel- oder Lebensmittelzutat auf dem Markt und wurde vor dem 15. Mai 1997 in erheblichem Maße konsumiert. Der Zugang zu diesem Markt unterliegt daher nicht der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Rates." Insofern scheint die Petition auf Fake-News zu beruhen.

Quelle: ec.europa.eu/food/safety/novel_food/catalogue/search/public/index.cfm

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