Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Der sog. Park ist der ideale Standort

Die Standortentscheidung fu?r den Neubau in Go?ttingen erfolgte 2008 aufgrund einer Nutzwertanalyse. Die fachlichen Vorteile der hier gewachsenen forensisch-psychiatrischen Infrastruktur und die baulichen Rahmenbedingungen sind ideal. Das vorgesehene Grundstu?ck liegt neben dem alten „Festen Haus“ und befindet sich im Eigentum des Landes. Die Nutzung dieser Gru?nfla?che durch Anwohner beruht lediglich auf einer Duldung des Maßregelvollzugszentrums Nds. Moringen.

Quelle:

2.5

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