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Hund wurde im Zwinger eines Mitglieds einer kriminellen Vereinigung vorgefunden,dubios.Wieso haben sie keinen sog."Hundeführerschein"beantragt?Sollte erstrebenswert sein,kann niemand ablehnen!Außer es gab Vorkommnisse in der Vergangenheit.Und wie wurde ein so großer Hund gehalten?Nur da evtl.nicht artgerechte Haltung(nach Veterinäramt)eine Beschlagnahme ebenso aufhalten und in die Länge ziehen kann
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