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Weitere Begründung: man kann gar nicht legal auf den Ring-Radwegen fahren! Man darf als Radfahrer auf einem getrennten Rad-Gehweg zu keinem Zeitpunkt mit einem Teil seines Rades oder Körpers in den Schutzbereich des Fußgängers hineinragen. Rechtlich gesehen gehören die weißen Spurmarkierungen schon zum Fußgängerbereich. Ich möchte den Kunstradfahrer sehen, der somit die Ringradwege regelkonform befahren kann.

Quelle:

3.1

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