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Ich hatte mich mit der Stadt Duisburg direkt in Verbindung gesetzt und folgende Information erhalten: "Der Halterin wurde eine entsprechende Ordnungsverfügung auferlegt, gegen die bereits Rechtsmittel eingelegt wurde. Der Anwalt der Halterin hat diese Rechtsmittel fristgerecht eingelegt. Somit liegt die Zuständigkeit ab sofort beim Verwaltungsgericht Düsseldorf. Das Verwaltungsgericht entscheidet jetzt, ob und wann der Hund eingeschläfert wird. Fragen oder Beschwerden sind an das Verwaltungsgericht Düsseldorf zu richten." Ich hoffe es gibt noch Alternativen

Quelle:

3.0

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