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Dieser Mann etabliert innerhalb der bundesdeutschen Polizei den Amtsmissbrauch und die Verhöhnung der Rechtsstaatlichkeit. Er handelt ganz bewusst gegen die Vorgaben des Grundgesetzes und erfüllt auch beamtenrechtlich nicht die Mindeststandarts. Er ist in einem Staat, indem die Menschenrechte einen hohen Stellenwert haben und schutzbedürftige Menschen nicht vom Opfer zum Täter erklärt werden dürften als Staatsdiener untragbar.

Quelle:

1.3

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