Gewerbe und Anwohner müssen eine Konfliktlösung finden.
Für Außenveranstaltungen wie sie jährlich am Friedensplatz stattfinden gibt es eine Rechtslage! (LIschG) Nur als Ausnahmegenehmigungen dürfen an höchstens 10 Veranstaltungstagen im Jahr per Sondererlaubnis (keinesfalls als Dauererlaubnis!) Veranstaltungen stattfinden (wird jährlich bei weitem überschritten). Bei Beschallung ist die Obergrenze 70 Dezibel. Eine Probemessung in 2015 ergab eine ungesetzliche deutliche Überschreitung. Eine Kontaktaufnahme meinerseits mit zuständigen Verantwortlichen hat ergeben, dass ab 2016 eine Änderung erfolgen soll. Bleiben wir am Ball!
Quelle: Gisela Büschken