Die Petition geht genau an die richtige Adresse, denn unter § 15 des Rundfunkbeitragstaatsvertrages steht: "... Er kann von jedem der vertragsschließenden Länder zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden..." Das bedeutet, hier sind unsere Volksvertreter gefragt, dem Willen der Menschen, diese ungerechte Zwangsgebühr loszuwerden, Rechnung zu tragen.
Quelle: Rundfunkbeitragstaatsvertrag