Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Artikel 5 Grundgesetz, Rundfunkbeitragsklage

Diese Petition ist von der Begründung her falsch aufgezogen. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. der "xxxxStaatsvertrag" interessiert nicht, da JEDER das Recht hat, sich UNGEHINDERT aus allg. (..) zu informieren. Alles was mit der Zwangsgebühr zu tun hat ist demzufolge nichtig. siehe www.rundfunkbeitragsklage.de

Quelle: dejure.org/gesetze/GG/5.html

0.0

1 Gegenargument
Gegenargumente anzeigen

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern