Ein Diensthund ist und bleibt ein Diensthund, der zur Erfüllung von Aufgaben dient. Die Ausbildung des Hundes wäre verschenkt, wenn er vorzeitig in Ruhestand gehen sollte. Dem Hundeführer müssen diese Bedingungen bekannt sein, es ist ihm unbenommen privat einen Hund zu halten.
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