Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Sehr geehrte Frau Hellmann, Sie haben das Asylrecht nicht verstanden, oder? Wer aus einem sicheren Herkunftsland stammt und hier Asyl beantragt, muss damit rechnen, nicht bleiben zu dürfen. Die Ablehnung eines Asylantrages, insbesondere die nachfolgende gerichtliche Bestätigung, erfolgt in unserem Rechtsstaat nach Vorgabe des Gesetzes, obendrein prüfen die Richter, ob darüberhinaus ein Grund zum Bleiben vorhanden ist. Es ist schade, dass Sie anscheinend mit unseren Rechtsnormen nicht einverstanden sind.

Quelle:

2.5

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