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Jugendamt hinterfragen, nicht Richter

Leider die Entscheidung eines Jugendamtes, die "Inobhutnahme" zu veranlassen, nicht hinterfragt. Da reicht auch schon mal der Verdacht, um das nach der Mutter (!) schreiende Kind mit Polizeigewalt aus dem familiären Nest herauszureißen. Es würde im Falle des Falles ausreichen, aus der Bereitschaftsfamilie immer auch die verlässliche Dauerpflegefamilie zu machen und dabei im Versuch nicht nachzulassen, die Eltern erziehungsfähig zu machen. Dann müssen Kontrolle und Beratung getrennt werden. Dass sich Gerichte mit endgültigen Entscheidungen Zeit lassen, ist m.E. völlig OK.

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