Bewirtung
Jeder Gastronom in der Stadt, der vor seinem Lokal auf öffentlicher Fläche Stühle und Tische aufstellen möchte, benötigt dafür eine Genehmigung und muss für die Nutzung etwas bezahlen. Außerdem muss er sich an die Sperrstunde halten, also in der Regel um 22 Uhr im Sommer die Außenbewirtung einstellen. Nur auf dem Schillerhain gelten diese Regeln scheinbar nicht! Aus welchem Grund?
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