Künstliche Aufregung
Bisher konnten Kontoinhaber Dritten keinen Zugang zu ihren Kontodaten gewähren. Zugriff hatte nur die Bank und auch nur die Bank konnte auf Basis der Kontodaten Services und Dienstleistungen anbieten. Mit der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) kann der Kontoinhaber auch anderen Unternehmen Zugriff auf seine Kontodaten geben. Ohne Zustimmung geht hier gar nichts, Konten werden also nicht einfach so gescannt. Ohne die Geschäftspraxis der Schufa gutzuheißen halte ich diese Petition grundsätzlich für verfehlt und für einen unnötigen Shitstorm.
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