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Je mehr Lockerungen allgemein, desto mehr müssen die Grundrechte aller zur Beurteilung herangezogen werden. Kein Grundrecht gilt schrankenlos. Dem Wunsch der klagenden Schülerin nach körperlicher Unversehrtheit muss das Recht der anderen Kinder auf Bildung gegenüber gestellt werden. Wenn die Entscheidung des Gerichts ist, dass die Schulpflicht ausgesetzt wird, dann ist das ok. Aber es darf nicht pauschal bedeuten, dass die Schulen geschlossen bleiben, sondern dann muss der einzelne ein Wahlrecht haben. Der Staat aber hat die Pflicht, den Schulbesuch (unter Einhaltung der Hygiene) anzubieten!

Quelle:

4.3

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