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Unser Strafrecht verkommt zu einem Moralrecht. Der Gesetzgeber hat hier reaktionär und populistisch gehandelt, als Antwort auf die "Edathy Affäre". Das Gesetzt, wie es verabschiedet wurde nun, schiesst übers Ziel hinaus. Eine Vorverlagerung der Strafbarkeit, dem im GG verankerten Bestimmtheitsgebot wurde in keinster Weise Rechnung getragen (schwammige Formulierungen wie "geschlechtsbetonte Haltung", was ist das? Letztendlich kann so auch ein Bademoden Bild im Otto Katalog als solches ausgelegt werden, liegt immer im Ermessens des Betrachters. Hoffentlich klagt bald jmd. gegen das Gesetz.

Quelle:

3.3

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