Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit werden bei diesem Gesetzesvorhaben missachtet. Deshalb sind diese zu mindest teilweise verfassungswidrig. Außerdem entscheiden die Gericht immer über die Höhe des Strafmaßes. Diese wissen am Besten über jeden Einzelfall bescheid. Der Gesetzgeber hat sich das raus zu halten.
39 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Debatte
Mehr zum Thema Bürgerrechte
15.331
Unterschriften
125 Tage
verbleibend
3.991
Unterschriften
138 Tage
verbleibend