Tempo-30-Zonen dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Radfahrer; die Zonen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr (auch der innerörtliche) von geringer Bedeutung ist. Innerhalb der Tempo-30-Zonen soll ein weitgehend einheitliches Erscheinungsbild sichergestellt werden, z.B. durch Einengung der Fahrbahnbreite durch Markierung (erforderlichenfalls durch Markierung von Senkrecht- oder Schrägparkern oder durch Sperrflächen) oder durch bauliche Maßnahmen. Der Buslinienverkehr darf dadurch nicht erschwert werden.
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