Soziale Teilhabe stärken trotz #socialdistance: W-LAN-Zugang in Alten- und Behinderteneinrichtungen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtage

115 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

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UN-Behindertenrechtskonvention

Eine Begründung für den Internetzugang im Bewohnerzimmer lässt sich auch aus den Artikeln 29 und 30 der UN-Behindertenrechtskonvention ableiten. In Artikel 29 garantiert die UN-Behindertenrechtskonvention behinderten Menschen die politischen Rechte und die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen beanspruchen zu können. Gleichzeitig beschreibt die Konvention die Pflicht der Vertragsstaaten sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können

Quelle: www.behindertenrechtskonvention.info/teilhabe-am-politischen-und-oeffentlichen-leben-3934/>

2.5

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Kommt jemand ins Pflege- oder Altersheim, nimmt diese Person in der Regel ihren privaten Telefonanschluss mit. Somit kann diese Person auch ihren DSL-Anschluss mit umziehen lassen. Viele Heime haben auch Kabel TV und somit wäre auch Internet über den Kabelanbieter möglich.

0.0

1 Antwort

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100 %
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