Vollversorgung in Kindergärten, Abrechnungsmodalitäten obliegt Träger
Eine flexible Abrechnung der Mahlzeiten entsprechend des Verbrauchs ist derzeit möglich! Es obliegt jedem Landkreis und darin jedem Träger selbst, ob er eine Pauschalabrechnung durchführt oder eben nicht. Im Kindergarten meines Sohnes (Träger: Volkssolidarität) gibt es schon seit über 2 Jahren eine Vollversorgung durch einen Cateringanbieter, der dann verbrauchsscharf bei den Eltern abrechnet. Das Essen ist sehr gesund und ausgewogen und Kinder aus sozial schwachen Familien haben nun die gleiche Chance auf gesundes & ausgewogenes Essen, wie die aus bewusster essenden Familien.
Quelle: Eigene Aussage