Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Sport ist keine Ruhestörung - ein Credo der Sportideologie

Aus dem Artikel 2 Grundgesetz sei zitiert:"Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,soweit er nicht die Rechte anderer verletzt...". Angesichts des manifesten Egoismus der Sportvereine und ihrer Förderer sei gefragt,ob die Ansprüche der Sporttreibenden überhaupt noch Rechte anderer zulassen,z.B. das Recht auf Wohnruhe aus Artikel 8 der EMRK.Die Sporttreibenden und ihre Förderer können durch die bauliche Gestaltung ihrer Sportstätten durchaus einen Beitrag zur Reduzierung der von ihnen zu verantwortenden Emissionen leisten. Bitte keine Sportideologie,nur Tatsachen !

Quelle: Artikel 2 Grundgesetz - Artikel 8 EMRK

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