Grenzwerte für Lärm - anzustreben 40 dB(A) statt bisher 55 dB(A)
Die Petition fordert eine Anhebung der gesetzlichen Grenzwerte für Sportlärm.Das Umweltbundesamt sieht 40 dB(A) als anzustrebenden oberen Grenzwert an,wobei aktuell 15 dB(A) mehr zugelassen sind (also 55 dB(A)). Der gesetzliche Grenzwert liegt somit also viel höher als der,der wissenschaftlich vertretbar scheint. Die Petition ist KONTRAPRODUKTIV,denn sie fördert die Entstehung von Stress bei Menschen durch erhöhte Lärmwerte.
Quelle: Umweltbundesamt - Lärmgrenzwerte - Hessischer Rundfunk 29.05.2013 - Sendung "alles wissen"