Kreis ist Schulträger und verantwortlich für die Sportstätten - Stadt falscher Adressat
Schulträger ist der Kreis und damit für die Sportstätten der weiterf. Schulen zuständig. Die Bienwaldhalle und das Stadion werden von der Stadt dem Kreis ZUSÄTZLICH und ohne Entgelt zu den bestehenden Sportstätten an den Schulen bereitgestellt. Die Petition des SEB sollte sich somit an die Kreisverwaltung richten, die im Übrigen ebenfalls mit am Moderationstisch saß! Der Leiter der BBS Wörth hatte hier eine Idee, "wie die Situation für alle Schulen entspannt werden könnte: Auf dem Gelände der [BBS] ist Platz für eine große Sporthalle. Deren Bau war in der Vergangenheit sogar einmal geplant."
Quelle: Rheinpfalz vom 7. Dezember 2017