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Soweit ich es überschaue, wird nur die Steuerpflicht und die Gewerblichkeit festgestellt. In dm bis her vorliegenden Umfang wird klein Cent Steuer anfallen. Das einzig kritikwürdige ist eventuell die Tatsache , das der Aufwand betrieben werden muss um den Geldfluss zu dokumentieren. Das ist aber sogar Selbstschutz, damit nacheher niemand eine Veruntreuung unterstellen kann. Ich denke hier wird ein riesenLuftballon aufgepumpt um Vorurteile zu bedienen. Sämtlichen "Gewinnen" können betrieblich die Spenden die weitergeleitet werden gegengerechnet werden. Es werden keine Steuern anfallen.

vir:

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