Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Zum Glück darf man Recht nicht beugen

... und nur weil Herr Helbeck etwas ehrenamtliches tut, darf er das Recht beugen und muss seine Gelder nicht dokumentieren? Ich bin ebenfalls ehrenamtlich tätig (Prüfer), verdiene damit keinen Cent, nur Verlust, und muss jede Aufwandsentschädigung angeben. Das Steuerrecht ist für jeden (zum Glück) gleich. Wäre er seiner Dokumentationspflicht nachgekommen, gäbe es keine Diskussion zu diesem Thema. Eine Petition wird das Steuerrecht ebenfalls nicht beugen; sonst eröffnet demnächst jeder eine Petition, der sich durch das Gesetz benachteiligt fühlt.. Reine Zeitverschwendung.

Quelle:

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