Das Hauptargument der Befürworter liegt doch ganz offensichtlich in der Ausbildungszeit. Die spätere Bezahlung sollte jedoch nicht von der Ausbildungszeit abhängig sein, sondern danach, was geleistet wird und welche Verantwortung übernommen werden muss. Und weder die Ausbildungszeit noch die Verantwortung rechtfertigen eine Besoldung nach A13.
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