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Sonderpädagogen verdienen ebenfalls A13. Demnach ist das Argument mit der von einigen hier genannten, angeblich höheren Qualifikation der Gymnasiallehrer als Grund für höhere Besoldung nicht haltbar! Bei Sonderpädagogen liegt der Schwerpunkt der Arbeit im pädagogischen Bereich. Damit zeigt sich, dass der Gesetzgeber an dieser Stelle nicht nur die reine Wissensvermittlung als den Grund für eine höhere Besoldung betrachtet!

Quelle:

2.5

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