Jeder der in die ges. Kassen eingezahlt hatte, tat dies auf Basis bereits versteuerter Einkommen / Einnahmen. Steuern auf Renten stellen daher eine Doppel-Besteuerung dar. Zudem haben die Kassen in den "Ansparphasen" eben dieses Kapital mit zur Verfügung, um damit zu arbeiten.
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