Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Die Würde eines Menschen liegt in seiner Selbstbestimmung. Man kann also aus einer selbstbestimmten Handlung nicht auf eine Verletzung der eigenen Würde schließen. Aus Art. 3 II GG "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" folgt für Art. 12 I S. 1 GG "Berufsfreiheit", dass auch Frauen in ihrer Wahl frei sind. Und wenn diese zwei Artikel nicht ausreichen, greift das "Auffanggrundrecht" Art. 2 I GG "Allgemeine Freiheit". Ein generelles Verbot von Prostitution ist also ein Eingriff in gleich drei Grundrechte.

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