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Die einzige Begründung für den geplanten Akt, die der Landtag genannt hat, ist "psychische Erkrankung". Normalerweise bleiben Aufhebungen der Immunität bei Straftaten vorbehalten. Dies hier ist nicht nur zutiefst diskreditierend und traumatisch (zusätzlich zu der Traumatisierung durch Zwangseinweisung - die NIE ohne Gewalt vor sich geht), sondern zeigt deutlich, was die Abgeordneten von sogenannt "psychisch Kranken" halten: Weg damit! Das ist nicht nur Anti-Inklusion, denn wo, wenn nicht gerade in der Politik ist sie angebracht, sondern es ist (Sonderregelung) per Definition faschistisch.

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