Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Das Vortragen ist unsubstantiiert unn polemisch. Rabenkrähen werden in Hessen vom 20. Februar bis zum ersten August geschont. Eine Bejagung ist auf Grund des Mangels natürlicher Fressfeinde erforderlich. Darüber hinaus stellt eine Überpopulation an Rabenkrähen eine Gefahr für viele bedrohte Niederwildarten dar, die bereits durch die kultivierte Landwirtschaft verdrängt werden. Weiterhin entstünde ohne Bejagung auf Ackerflächen in der Umgebung erheblicher Wildschaden.

Quelle:

2.5

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