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Kirchen, Finanzierung, Sonder-Recht

"Kirchliche" Kindergärten und "kirchliche" Schulen werden fast vollständig aus Steuern (nicht Kirchensteuern) bezahlt, also auch von allen Nichtmitgliedern. Dafür betreiben die Kirchen dann Mitgliederwerbung schon bei den Kleinsten. Auch bei den "kirchlichen" Krankenhäusern schmücken sich die Kirchen mit fremden Federn. Sie werden voll von Staat und Krankenkassen finanziert. In diesen Einrichtungen gilt dann noch nicht einmal staatliches, sondern selbstgemachtes kirchliches (Arbeits)-Recht.

Quelle:

3.3

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