In Deutschland herrschen klare Verkehrsgesetze. Auf autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraßen (wie im vorliegenden Fall) hat eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h zu gelten. Abweichungen davon bedürfen triftiger Gründe, die hier meines Erachtens nicht vorliegen. Aus meiner Sicht fehlt dem Tempolimit somit die notwendige Grundlage. Daher ist das Tempolimit für mich politische Willkür, und führt nicht zu erhöhter Verkehrssicherheit. Ähnliche Fälle von politischer Willkür sind m. E. der Abschnitt auf der B27 Stuttgart-Tübingen, B29 bei Schorndorf, B313 bei Nürtingen.
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