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Verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat 2013 festgestellt, dass die fehlende Verjährung bei der Abrechnung der Altstraßen verfassungswidrig ist. Nur durch den großzügigen Übergangszeitraum bis 13.3.2021 hat deer Gesetzgeber den Gemeinden ermöglicht, dieses verfassungswidrige Abkassieren fortzusetzen. Deshalb haben wir in Aschheim wenigstens den gesetzlichen Drittelerlass per Bürgerentscheid durchgesetzt.

Quelle: Bürger aus Aschheim

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