Fairer Prozess
Wer legt fest, dass das Opfer tatsächlich eines ist? Im Rahmen eines fairen Prozesses hat der Angeklagte in Deutschland als unschuldig zu gelten, bis das Gegenteil bewiesen ist, analog kann ein Opfer erst eines sein, wenn auch das zweifelsfrei erkannt wurde. Gerade im Sexualstrafrecht kommt es zu einem sehr hohen Prozentsatz von Falschbeschuldigungen. Mit einer kategorischen Regelung, welche dem mutmaßlichen Opfer erlaubt, grundsätzlich fern zu bleiben, ist ein fairer Prozess nicht möglich.