Pro

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Eine Heranziehung zu den Kosten verstößt m.E. gegen Art 3 Abs. 3 des GG. Niemand darf wegen ....seiner Heimat... benachteiligt werden. Und es ist eine Benachteiligung, wenn einige Orte beitragsfrei sind und mein Heimatort Beiträge verlangt. Einfach mal einen Fachanwalt für Verfassungsrecht zu Rate ziehen und ggf, Klage einreichen.

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