Tödlich verunglückt
Gemäß der allgemeinen Rechtsprechung wird die Richtgeschwindigkeit 130 km/h sowieso schon für die Schuldfrage zu Grunde gelegt. Warum nicht gleich diese Geschwindigkeit als Grenze festlegen. Ob ich einen Unfalltoten nur zu 40% schuldig verursacht habe oder zu 100% macht mich nicht unglücklicher und den tödlich verunglückten Menschen nicht lebendiger, seine Hinterbliebenen nicht weniger fassungslos.
Quelle: Eigenes Urteil eines Unfalls