Straßenverkehrsordnung - Änderung des § 12 Abs. 3b der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
64 Unterstützende 64 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

64 Unterstützende 64 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Pro

Warum ist die Initiative unterstützenswert?

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Einachsige Anhänger, die nur einige Male im Jahr bewegt werden, und den Rest des Jahres dauerhaft an der Strasse stehen, obwohl genügend Abstellplatz auf dem eigenen Grundstück ist, sollten schon aufgefordert werden, den Anhänger auf dem Grundstück dauerhaft abzustelllen. Und, wenn sich der Besitzer, trotz mehrfacher Aufforderung nicht bewegt, wäre eine Bußgeldzahlung unausweichlich

Quelle:

0.0

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Contra

Was spricht gegen diese Initiative?

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ch finde das eine Frechheit das man Steuern für einen PKW-Anhänger bezahlt und man darf ihn nicht länger als 2Wochen stehen lassen. Wenn ich bei mir schaue stehen Wohnmobile bei mir manchmal länger an einem Fleck als mein Anhänger was haben denn diese für eine Sondergenehmigung und was ist das für ein Blödsinn wenn die Zugmaschine davor ist könnte ich da 1Jahr am selben Fleck stehen. Ich finde das ist nur um uns arme Bürger zu ärgern einen richtigen Sinn macht dieser Paragraph nicht er würde nur sinn machen wenn jeder PKW Besitzer einen PKW-Anhänger hätte aber so ist es aber nicht.

Quelle:

3.0

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Ein Anhänger ist ebenso wie jedes Kfz. Steuerpflichtig und Versicherungspflichtig. Es muss ebenso Abgestellt werden wenn es nicht verwendet wird, daher sollte die Frist von 2 Wochen eliminiert werden oder zumindest stark aufgeweitet werden. Für Anhänger mit Werbeplakaten, die den Stellplatz als Öffentliche Werbetafel "Missbrauchen" sollte die Begrenzung jedoch beibehalten werden.

Quelle:

3.0

3 Gegenargumente
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