Pro

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Stichwort

Wenn man sich die Topo-Karte 1:25.000 BW näher anschaut, wird man in der Legende für die gerissene Linie die Aussage "Fußweg/Radfahrweg" finden. Das heißt, daß das Ministerium in BW, das (über das Landesvermessungsamt) besagte Karte herausgibt, dort Wege als "Radfahrwege" einordnet, die man nach Maßgabe eines vom gleichen Ministerium zu verwaltenden Gesetz gar nicht mit dem Fahrrad befahren darf. Dumm gelaufen, oder?

Quelle: <a href="http://ww.igsz.eu/2m/tk4.pdf" rel="nofollow">ww.igsz.eu/2m/tk4.pdf</a>

3.9

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