Sport

Streichung der "2-Meter-Regel" einschl. entspr. Bußgeldbestimmung im Waldgesetz Baden-Württemberg

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag
58.210 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

58.210 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

25.10.2014, 11:33

Die Beschlussempfehlung der 2-Meter-Petition unter der Lupe

In seiner Beschlussempfehlung zur Petition gegen die 2-Meter-Regel geht der Petitionsausschuss u.a. auf die folgenden Aspekte ein.

In der rechtlichen Würdigung wird das Verbot mit einem Interessensausgleich begründet:
"Aufgrund des Gefährdungspotenzials ist die Regelung des Befahrens erforderlich. Die Regelung wurde im Hinblick auf die Beschränkung des Rechtes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, in Form der Freizeitbeschäftigung gegenüber dem Recht auf Leben und persönliche Unversehrtheit abgewogen und für angemessen beurteilt. Darin besteht der von den Petenten in Zweifel gezogene wichtige Grund i. S.des § 14 Abs. 2 Bundeswaldgesetz."

Hier wird also dem Radfahren im Wald auf schmalen Wegen ein grundsätzliches Gefährdungspotential unterstellt, welches ein pauschales Verbot rechtfertigen soll. Leider wird diese angebliche Gefährdung mit keinerlei Studien, Statistiken o.ä. untermauert, sondern lediglich als Behauptung in den Raum gestellt.

Im Verlauf der Petition haben wir die Vorurteile mit Fakten und Studien entkräftet und auch das „Märchen von den tödlichen Unfällen“ konnten wir bereits vor einem Jahr widerlegen*. Dennoch hat zunächst Minister Bonde, dann MdL Karl Rombach und zuletzt Ministerpräsident Kretschmann dieses dazu benutzt, um gegen die Radfahrer Stimmung zu machen.

In der Begründung wird zudem darauf abgehoben, dass die baden-württembergische 2-Meter-Regel nicht einzigartig sei. So wird zum einen die Verwaltungsvorschrift (VwV) zur StVO bemüht. Dabei wird aber verkannt, dass die verkehrsrechtliche Regelbreite nur für benutzungspflichtige Radwege gilt (blaues Schild). Die typischen Waldwege unterliegen dieser VwV nicht.

Zum andern wird auf die Landeswaldgesetze anderer Bundesländer verwiesen. Diese würden die Rechte der Radfahrer ebenfalls einschränken und wären zudem ungenau. Tatsächlich liefert die 2-Meter-Regel nur eine Scheingenauigkeit, die man in der Praxis gar nicht nachvollziehen kann. Die in anderen Bundesländern gewählten Begriffen wie „geeigneter Weg“ oder „gefahrloser Begegnungsverkehr“ vertrauen hingegen bewusst auf die Einschätzung der Nutzer statt eine starre Regelung unabhängig von den Gegebenheiten des Geländes vorzugeben. Vielmehr wird dort auf die Fähigkeit der Bürger vertraut, verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll miteinander umzugehen.

In der Beschlussempfehlung verweist der Ausschuss schließlich darauf, dass man das Waldgesetz derzeit für ausreichend hält und auf die Ausnahmeregelungen setzen wolle. Endgültig abgelehnt ist die Petition damit nicht: „Die Petition wird der Regierung als Material überwiesen. Außerdem wird die Regierung gebeten, nach einem Jahr zu berichten.“

Das Parlament hat am 16.10.2014 beschlossen der Empfehlung des Petitionsauschusses zu folgen.

Wir bleiben dran und werden angesichts der dünnen Begründung sicherlich nicht erst in einem Jahr nachhaken.

Link zur Beschlussempfehlung 15/5806:
www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/5000/15_5806_D.pdf

*Stellungnahme u.a. zu dem "Märchen von den tödlichen Unfällen":
dimb.de/images/stories/pdf/publikationen/Waldwegenutzung_im_Spannungsverhaltnis.pdf

Vorurteil und Wirklichkeit.
dimb.de/images/stories/pdf/anlagen/Hessen2012/HEWaldG_Anlage_1_zur_Offiziellen_Stellungnahme.pdf


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06.09.2014, 00:39

Die Petition wird Anfang bis Mitte Oktober im Landtag beraten. Die Empfehlung des Petitionsausschusses ist negativ. Sobald detaillierte Begründungen vorliegen, wird man sehen, was man damit machen kann und muß. Das Petitum wird jedenfalls unabhängig davon, wie der Landtag entscheidet, auf politischer wie auch rechtlicher Basis weiterverfolgt.

Parallel werden weitere Schritte eingeleitet. Hierzu gehören auch weitergehende Befassung mit der Praktikabilität der Rechtslage.

Hierzu gibt es ein Beispiel und eine Umfage dazu unter de.surveymonkey.com/s/YCM5FR2, um rege Teilnahme wird gebeten.

Anmerkungen bitte an Tilman Kluge tilman.kluge@dimb.de und (!) Heiko Mittelstädt mittelstaedt@gmx.de von der DIMB

Vielen Dank

Tilman Kluge


25.07.2014, 12:22

Liebe Petitenten,

am 4 Juni 2014 fand die Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Landtages statt. Radfahrer, Wanderverbände, Wissenschaft, Jäger, Forst, Gemeinden, Naturschutz, Land-und Forstwirtschaft äußerten sich zur Petition. Leider wurden von den Befürwortern der 2 Meter Regel auch längst widerlegte Vorurteile vorgetragen, ohne dafür Fakten darlegen zu können.

Erfreulicherweise äußerten sich aber etwa die Hälfte der Verbände für eine Neuregelung des Waldgesetzes. So haben sich die Naturfreunde für uns ausgesprochen. Der Landesnaturschutzverband hat zwar betont, dass eine Regulierung in sensiblen Regionen stattfinden sollte, dass aber die 2 Meter Regel dafür nicht das geeignete Instrument ist. Vielmehr wurde angeregt, dass sich die Parteien an einen runden Tisch setzen sollten.

Vor allem Jäger, Waldbesitzer und die Forstkammer haben sich gegen uns ausgesprochen. Man war sich dabei nicht zu schade, erneut das Märchen von den tödlichen Unfällen anzuführen. Genau diese hatten wir schon in 2013 widerlegt, aber Fakten scheinen nicht zu interessieren. Sehr enttäuschend war auch das Statement des Vertreters der Gemeinden und Kommunen. Man könnte meinen, dass Radfahrer keine ernst zu nehmenden Bürger sind.

Am 16. Juli 2014 hat der Petitionsausschuss in einer nicht-öffentlichen Sitzung über unsere Anliegen beraten und eine Pressemitteilung herausgegeben. Darin wird lediglich auf die möglichen Ausnahmeregelungen verwiesen, die nun verstärkt vor Ort genutzt werden sollen. Die Verantwortung für das Landeswaldgesetz hat man damit auf die Kommunen und Landkreise abgeschoben.

Mit keinem Wort ist man auf die Argumente der Radsportverbände eingegangen. Es fehlt jegliche Begründung, warum an der 2 Meter Regel festgehalten werden soll. So können wir nur vermuten, dass Lobbyisten im Hintergrund die Fäden ziehen.

Der Petitionsausschuss stellt sich damit auf die Seite der rot-grünen Politik des Überhörtwerdens. Was nützt eine Anhörung, wenn auf das Anliegen nicht eingegangen wird? Bürgerbeteiligung ist wohl nur gerne gesehen, wenn diese den eigenen Zielen entspricht. Wer sich nicht traut, ein Landesgesetz zu überprüfen, das weder befolgt noch kontrolliert wird, muss sich zu Recht nach der Handlungs- und Gestaltungfähigkeit der Landespolitik fragen lassen. Gleichzeitig wälzt man die unnötig entstehenden Kosten für Ausnahmeregelungen auf Kreise und Kommunen ab.

Der Tourismus hat unsere Petition bis zuletzt nicht mitgetragen. Auf Nachfrage erklärte er, dass er die Ausnahmeregelungen für ausreichend betrachte. Damit stellt sich der Tourismus gegen den Willen von fast 60.000 Petenten, obwohl diese eigentlich die biketouristische Zielgruppe darstellen. Zeitgleich wurden zum Teil Einladungen an Radgruppen vor Ort versendet, um bei der Ausweisung von touristischen Wegenetzen mitzuhelfen. Wir sehen dies sehr skeptisch, denn wenn sich der Tourismus gegen das Anliegen der einheimischen Radfahrer stellt, dann soll er unserer Ansicht nach selbst nach geeigneten Wegen suchen. Eine riesige Bürokratie wird dazu aufgebaut. Aber kein Ehrenamtlicher kann die Anforderungen des 63seitigen Handbuches erfüllen.

Das Parlament selbst wird nach der Sommerpause endgültig entscheiden. Es liegt an uns allen, weiterhin die Abgeordneten zu befragen, ob sie uns Gründe für die 2 Meter Regel nennen können. Wir sollten klar fragen, warum sich die Landespolitik nicht ihrer Verantwortung bewusst wird und ein Landesgesetz auch auf Landesebene an einem runden Tisch mit den Verbänden diskutiert und damit den Weg zu einem neuen Betretungsrecht, das allen und damit auch unseren Interessen gerecht wird, bereitet.

Wir werden weiter den Sommer über mit Aktionen auf unser Anliegen hinweisen. Besucht unseren Stand auf der Eurobike.

Folgt uns auf Facebook (auch für Nicht FB-Mitglieder) und haltet Euch auf dem Laufenden. Tägliche Neuigkeiten unter:
www.facebook.com/DIMB.OpenTrails

Das Protokoll der Anhörung:
landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/drucksachen/2014-06-04_Anhoerung_LandwA.pdf

Die Pressemitteilung des Landtages:
landtag-bw.de/cms/sites/LTBW/home/aktuelles/pressemitteilungen/2014/juli/1202014.html

Unsere Pressemitteilung:
www.dimb.de/aktuelles/news-a-presse/719-dimb-empfindet-stellungnahme-des-petitionsausschusses-als-schallende-ohrfeige

Stellungnahme von 2013 zu den angeführten Unfällen.
www.dimb.de/images/stories/pdf/publikationen/Waldwegenutzung_im_Spannungsverhaltnis.pdf

Alle Infos zur „Weg mit der 2 Meter Regel“ Kampagne findet Ihr unter:
dimb.de/aktivitaeten/open-trails/weg-mit-2m-regel-in-bawue


25.05.2014, 22:07

Anhörung vor dem Petitionsausschuss am 4. Juni 2014

Es ist soweit! Mehr als ein halbes Jahr nach Abgabe der Petition zur Abschaffung der 2-Meter-Regel findet am 4.Juni 2014 ab 14.00 Uhr eine Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg sowie dem Fachausschuss für Wald-Angelegenheiten statt.

Vortragende sind: die Naturschutzverbände, der Landesjagdverband, der Badische landwirtschaftliche Hauptverband, die Forstkammer, wissenschaftliche Experten, kommunale Verbände (Gemeindetag, Städtetag, Landkreistag), der Schwarzwald Tourismus, die Wanderverbände und die Radfahrverbände.

Nach den Vorträgen der einzelnen Interessengruppen werden die Abgeordneten die Gelegenheit nutzen, um die Interessenvertreter zu befragen und die aus ihrer Sicht noch offenen Punkte zu klären.

Im Anschluss an die Anhörung wird sich der Petitionsausschuss mit dem Fachausschuss beraten und eine Empfehlung für den Landtag ausarbeiten. Der Landtag wird über diese Empfehlung, gegebenenfalls nach einer Debatte, entscheiden. Wann der Landtag darüber entscheidet, ist noch nicht abzusehen.

Publikum ist bei der Anhörung grundsätzlich zugelassen, hat aber kein Rederecht. Insgesamt ist es für unsere Sache förderlich, wenn einige Biker im Publikum sind, dabei aber nicht durch Applaus oder gar Unmutsbekundungen auffallen (Regeln für Landtagsbesucher: bit.ly/1jzHElg). Besucher müssen sich zudem für einen Besuch im Plenarsaal anmelden unter E-Mail petitionen@landtag-bw.de . Nicht beim Besucherdienst des Landtages anrufen. Wer nicht persönlich kommen kann, hat die Möglichkeit, sich die Anhörung als Livestream anzuschauen; wir geben den Link dazu rechtzeitig bekannt unter
www.facebook.com/DIMB.OpenTrails

Derzeit werden die Vorträge der Radfahrverbände in Abstimmung mit ADFC, BRV, WRSV und DIMB erstellt. Wir werden Euch über Open Trails bei Facebook (www.facebook.com/DIMB.OpenTrails


15.11.2013, 23:38

Endspurt für die Petition - Eure Stimme zählt!

In wenigen Tagen läuft die Unterzeichnungsfrist für die Online-Petition gegen die 2-Meter-Regel in Baden-Württemberg aus. Schon über 50.000 Bürgerinnen und Bürger unterstützen die Online-Petition und wir sind uns sicher, dass wir noch ganz viel mehr werden können. Sprecht noch einmal eure Verwandten und Bekannten an.

Wer noch Papierlisten hat, der sollte diese bis spätestens 23.11.13 hochladen oder an die DIMB senden.

Die Übergabe der Petition ist:

Mittwoch 4. Dezember 2013 13:00 Uhr
Am Landtag in Stuttgart

Mit:
Dr. Gudrun Zühlke ADFC BW
Michael Winkler DIMB
Hans Lutz WRSV
Herbert Jacob BRV

Über viele Zuschauer, am besten im Bike-Outfit, würden wir uns freuen.

Alle weiteren Informationen findet Ihr auf
dimb.de/aktivitaeten/open-trails/weg-mit-2m-regel-in-bawue

Werdet Fans von
www.facebook.com/DIMB.OpenTrails


20.10.2013, 15:30

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

seit dem Start unserer Petition am 24.08.2013 ist viel geschehen. Die gemeinsame Petition von ADFC, BRV, DIMB und WRSV hat mittlerweile über 40.000 Unterstützer und wir sagen im Namen aller beteiligten Verbände dafür Danke. Aber der Zuspruch und die Unterstützung geht weit darüber hinaus, wie die immer länger werdende Liste der Unterstützer auf zeigt.
dimb.de/aktivitaeten/open-trails/weg-mit-2m-regel-in-bawue/unterstuetzer
; auch dafür ein herzliches Dankeschön.

Auch Presse und Rundfunkt befassen sich mittlerweile mit unserer Petition. Besonders lesenswert ist dabei der Beitrag von Andrea Reidl unter dem Titel "Mountainbiker brauchen keine Waldautobahn"der zu den meistkommentierten Artikeln auf Zeit Online gehört.
blog.zeit.de/fahrrad/2013/10/07/mountainbiker-brauchen-keine-waldautobahn/
Eine Übersicht der weiteren Medienberichte sowie viele weitere Informationen findet Ihr auf
www.dimb.de/aktivitaeten/open-trails/weg-mit-2m-regel-in-bawue/645-bawue-medienberichte

Auch eine FAQ (Fragen und Antworten) Seite haben wir eingerichtet.
www.dimb.de/aktivitaeten/open-trails/weg-mit-2m-regel-in-bawue/644-2-meter-regel-faq

Auf abgeordnetenwatch wurde viele Politiker zu Ihrer Meinung befragt und die Antworten könnte Ihr hier lesen.
www.dimb.de/aktivitaeten/open-trails/weg-mit-2m-regel-in-bawue/642-abgeordnetenwatch-liste

Aber wir sind noch nicht am Ziel, sondern wir wollen die Petition auf mindestens 50.000 Unterstützerinnen und Unterstützer bringen und wir sind zuversichtlich, dass wir das gemeinsam schaffen. Was könnt Ihr tun:

Sprecht Eure Familie, Freunde, Bekannten, Nachbarn, etc. an und bittet Sie, die Petition zu unterstützen. Druckt Euch Unterschriftenlisten aus und sammelt aktiv in Eurem Umfeld Unterschriften.
www.openpetition.de/pdf/unterschriftenformular/streichung-der2-meter-regel-einschl-entspr-bussgeldbestimmung-im-waldgesetz-baden-wuerttemberg
Die Unterschriftenlisten könnt Ihr einscannen und unter diesem Link
www.openpetition.de/eingang/petition/streichung-der2-meter-regel-einschl-entspr-bussgeldbestimmung-im-waldgesetz-baden-wuerttemberg
hochladen oder per Email an W2mR@dimb.de mailen und wir kümmern uns dann um das hochladen.

Last but not least könnt Ihr auch, wenn Ihr auf Facebook seid, unsere Open Trails Seite

www.facebook.com/DIMB.OpenTrails

liken und bleibt so tagesaktuell am Ball. Und natürlich freuen sich auch ADFC, BRV, DIMB und WRSV über weitere Likes für Ihre Facebookseiten - hier die Links:

www.facebook.com/ADFC.BW
www.facebook.com/pages/Badischer-Radsportverband-BRV-eV/366658566973
www.facebook.com/dimb.de
www.facebook.com/pages/Württembergischer-Radsportverband-eV/10150103409360221


26.08.2013, 16:41

Die genannten Verebände haben sich dem in der Petition formulierten Protest als Träger angeschlossen
Neuer Petitionstext: Diese Petition wird von dem gemeinschaftlichen Willen der Deutschen Initiative Mountainbike (DIMB), des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC), des Badischen Radsportverbandes (BRV) und des Württemberischen Radsportverbandes (WRSV) getragen.

Ziel:

In §37 Abs.3 Satz 2 Landeswaldgesetz Baden-Württemberg (LWaldG) "Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2m Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfade" ist die Passage "das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie" ersatzlos zu streichen, ebenso dto. §83 Abs.2 Nr.1 (Bußgeld), soweit er sich auf die zu streichende Textpassage bezieht.

Die Petiton verfolgt daher das klare Ziel "Weg mit der "2-Meter-Regel" in Baden-Württemberg". Erreicht werden soll eine praxisnahe gesetzliche Regelung, die Radfahrer, insbesondere Mountainbiker, nicht diskriminiert und auf persönliche Verantwortung des Waldbesuchers, also vor allem gegenseitige Rücksichtnahme setzt.


25.08.2013, 12:42

Link korr.
Neue Begründung: § ‬14‭ Abs.1 ‬Bundeswaldgesetz (BWaldG) regelt, ‬dass‭ (‬ohne Limit‭) ‬Radfahren im Wald auf Straßen und Wegen erlaubt ist.‭ Die Rahmenvorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 1 i. V. m Abs. 1 Satz 2 BWaldG gibt den Ländern die Gesetzgebungskompetenz, bezüglich des Radfahrens (Reitens,…) im Walde die Einzelheiten zu regeln. Dabei können sie das Radfahren (Reiten,….) im Wald aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden (….) einschränken (dto. Abs.2).

Das Land Baden-Württemberg hat insoweit in § 37 Abs. 3 Satz 2 LWaldG geregelt, daß das Radfahren im Wald nur auf > 2m breiten Wegen, erlaubt ist (“2-Meter-Regel”). Weitergehend dürfen Waldbesitzer darüber hinaus (aber ebenfalls nur aus wichtigem Grund (… s.o.) das Radfahren im Wald einschränken‭ (‬vgl.‭ §‬38‭ ‬Abs.1‭ ‬LWaldG).

S‬olche Einschränkungen bzw. damit verbundene‭ ‬Sperrungen müssen für Betroffene, also vor allem hinsichtlich des "wichtigen Grundes", nachvollziehbar sein.‭ ‬Die‭ "2-Meter-Regel" erfüllt diese Voraussetzungen nicht.‭ ‬Sie ist völlig unverständlich und grenzt pauschal,‭ ‬also ohne jeglichen vernünftigen oder wichtigen Grund,‭ ‬einen wesentlichen Anteil der Waldwege aus dem generellen Waldbenutzungsrecht aus.‭

Dies verstößt mangels wichtigen Grundes gegen Bundesrecht. Denn das Land überschreitet seine gesetzgeberische Kompetenz. Die "2-Meter-Regel" ist auch verfassungswidrig. Denn sie widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot, vgl. Art. 1 Abs.3 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG). Zur Vermeidung tatsächlicher Konflikte zwischen Wanderern und Radfahrern gäbe es auch mildere Mittel als die "2-Meter-Regel". Sie widerspricht auch ‬Art.‭ ‬3c der Landesverfassung (BW), nach Maßgabe derer die Sportausübung ein Grundrecht ist. Dieses wird mit der "2-Meter-Regel" weit über das eventuell Notwendige hinaus (Übermaßverbot s.o.) eingeschränkt .‭ ‭

Mit der Beschränkung des Radfahrens auf Wege mit ≥ ‬2‭ ‬Metern Breite nimmt Baden-Württemberg bundesweit eine Sonderstellung ein.‭ ‬In Thüringen wurde eine solche Regelung wieder abgeschafft.‭ ‬

Im übrigen

● fehlen wissenschaftliche Nachweise des Sinnes einer‭ "2-Meter-Regel".‭ ‬Stattdessen werden damit vor allem Radfahrer und Reiter grundlos verunglimpft und pauschal kriminalisiert.‭ ‬Dies fördert Gegeneinander statt Miteinander im Wald.‭ ‬Die‭ "2-Meter-Regel" polarisiert,‭ ‬schafft neue oder verstärkt bestehende Konflikte, baut sie nicht ab.

● sind Wegebreiten mangels entsprechender Geländemarken (‬z.B.‭ ‬Bordsteine‭) ‬bei Waldwegen kaum meßbar.‭ ‬Aber Verstöße gegen die "2-Meter-Regel" sind bußgeldbewehrt, das erfordert die Meßbarkeit der 2m. Wenn es um Geld geht,‭ ‬ist Schluß mit "Augenmaß". "Augenmaß‭".

● ist Mountainbiken eine anerkannte Natursportart mit einer hervorragenden Umweltbilanz. Mountainbiker sind keine "Waldbesucher "Waldbesucher‭ dritter Klasse"!

● lenkt die "2-Meter-Regel" v. a. Mountainbiker auf Wege,‭ ‬die ohnehin stärker durch andere Waldbesucher frequentiert sind.‭ ‬Dort ist‭ ‬die Unfall-‭ ‬und Konfliktquote höher als auf schmaleren Wegen.

● werden Waldbesitzer in ihren Rechten,‭ ‬über ihr Eigentum zu verfügen,‭ ‬also z.B.‭ ‬auch Waldwege mit einer Breite < ‬2m für Radfahrer freizugeben,‭ ‬eingeschränkt.

● haben sich vergleichbare Regelungen (Thüringen s.o.) nicht bewährt. In Hessen wurde 2013 eine vorbildliche Regelung unter Mitwirkung aller Waldnutzer und -benutzer auf der Grundlage gegenseitiger Rücksichtnahme gefunden.

● Zu Links und weiteren Gründen siehe auch
DIMB Kampagnen Webseite
‭‬‭‬www.petition-2m-weg.ecosport.de/Material.htm

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● Weitere Infos sind hier zu finden:
www.dimb.de/aktivitaeten/open-trails/weg-mit-2m-regel-in-bawue

Facebook DIMB Open Trails
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und
‭‬‭‬http://www.petition-2m-weg.ecosport.de/Material.htm

.


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