Ein Anrag zum Härtefall setzt eine Ablehnung des Asylgesuches, wahrscheinlich auch gerichtlich bestätigt, voraus. Ihre Behauptung, dass die beiden von der bevorstehenden Abschiebung nichts gewusst hätten, entbehrt jeder Grundlage. Vermutlich hat auch, wie in allen Fällen eines negativen Asylbescheides, eine Beratung zur freiwilligen Rückkehr stattgefunden.. Letztlich bleibt unserem Staat nichts anderes übrig, als abzuschieben, wenn nicht freiwillig ausgereist wird und... das ist richtig so!
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