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Vernunft und Menschlichkeit

Nur weil etwas formaljuristisch richtig ist, heißt das nicht, dass nach dem gesunden Menschenverstand und der beim Treffen von Entscheidungen ebenfalls zu berücksichtigenden Menschlichkeit rechtens ist. Solange von den Betroffenen keinerlei Gefahr für andere ausgeht, besteht kein dringender Handlungsbedarf, der es Ihnen verbieten sollte, ihr Studium zu beenden. Auch danach wäre die Abschiebung möglich gewesen, auch wenn diese auf Grund des Fachkräftemangels aus Sicht der reinen Vernunft unsinnig wäre.

Quelle:

2.7

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