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Der Antrag auf eine Härtefallentscheidung sollte bis zu einer Entscheidung die Abschiebung verhindern, sonst wäre die Regelung sinnlos. Ausländerbehörden haben zudem durchaus Handlungsspielräume, die hier nicht genutzt wurden. Es ergibt zudem weder sozial noch ökonomisch einen Sinn, Menschen abzuschieben, die hier einem Fachkräftemangel abhelfen könnten. Wenn schon der Härtefallantrag nicht beachtet wurde, ist nicht auszuschließen, dass es in dem Verfahren weitere Mängel gibt.

Quelle:

1.4

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