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Übermäßige Bestrafung bei Geschwindigkeits überschreitung

Die überzogene Bestrafung von Geschwindigkeitsüberschreitungen ist nicht hinnehmbar. Wichtiger wäre bei Unfallschwerpunkten und nach jeder Kreuzung oder Einmündung die Wiederholung der Beschränkung, ebenso bei langen Strecken muß die Begrenzung vor allem bei sehr ungewöhnlich niedriger zulässiger Höchstgeschwindigkeit öfter wiederholt werden. Dies ist oft nicht der Fall und man tappt in die Falle. Auch müßten Lienenbuse wenn man beim vorbeifahren Schrittgeschwindigkeit fahren muß besser gekennzeichnet werden und das Tempo Innerorts auf 30 kmh und Außerorts auf 50 oder 60 kmh angehoben werden.

Quelle:

4.4

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