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Lebensmittel sind meist noch Tage nach Ablauf des MHD gefahrlos ess- und genießbar

Fast alle Lebensmittel (außer Fleisch- und Wurstwaren) sind auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch unbedenklich genießbar. Man kann dies prüfen durch Sehen, Riechen, Schmecken. Sollte ein Grund zum Zweifel an der Genießbarkeit bestehen, kann man sie immer noch entsorgen. Wer offensichtlich noch frische Lebensmittel in den Müll wirft, ohne bedürftigen Menschen zumindest die Möglichkeit zu geben, das was davon noch gut ist, zu verzehren - anstatt womöglich zu hungern - weiß vermutlich nicht, was es heißt, von sehr wenig Geld leben zu müssen und sich keine Genüsse leisten zu können.

Quelle: eingene Beobachtung und Erfahrungen der letzten fünf Jahren im Rahmen der "Götterspeise" in Hamburg (Lebensmittelrettung und -verteilung an Bedürftige)

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