Es geht nicht ums "gehören",also Eigentum.Der Gesetzgeber hat die Vaterschaft in der Ehe geborener Kinder deswegen so geregelt,damit Unterhalt für Mutter und Kind beim Ehegatten verbleibt und nicht dem Staat zufällt.
21 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
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