Familie

Trennungsjahr: Baby gehört rechtlich dem getrennt lebenden Ehemann und nicht dem biologischen Vater

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages

21 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

21 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des deutschen Bundestages

Das Neugeborene sollte rechtlich und ohne Probleme dem biologischen Vater gehören und nicht dem Noch Ehemann.
Es ist sehr kompliziert, dafür zu sorgen, dass der biologischen Vater in der Geburtsurkunde aufgeführt wird, wenn der noch Ehemann sich weigert die Einverständnis zu geben.
Das muss unbedingt und in der heutigen Zeit geändert werden.

Begründung

Dieses Thema kann alle Frauen betreffen die sich noch in einer Ehe befinden und ein neuen Partner haben mit dem sie einen Kinderwunsch hegen.
Das Thema betrifft alle jungen Frauen die sich im Gebärfähigen Alter befinden und heiraten möchten oder schon verheiratet sind.
Das Thema betrifft die ganze Gesellschaft, da dieses Gesetz sehr veraltet ist und Frauen und das Kind als Besitz eines Mannes darstellen.
Ich bin selbst aktuell von der Thematik betroffen. Ich befinde mich im Trennungsjahr und bin schwanger von meinem neuen Partner.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 11.02.2021
Petition endet: 10.04.2021
Region: Deutschland
Kategorie: Familie

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Noch kein PRO Argument.

Es geht nicht ums "gehören",also Eigentum.Der Gesetzgeber hat die Vaterschaft in der Ehe geborener Kinder deswegen so geregelt,damit Unterhalt für Mutter und Kind beim Ehegatten verbleibt und nicht dem Staat zufällt.

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