Ungleichbehandlung
Musikalische Breitenförderung zu unterstützen hat sich der Staat zur Aufgabe gemacht. Sonst gäbe es dazu keine Subventionen und Steuervergünstigungen. Wer als private MS in diesem Bereich trotz fehlender Subventionen (gehen wettbewerbsverzerrend nur an öffentliche MS) Gewinne erzielt leistet gerade unterstützenswerte Arbeit im Sinne der Gesellschaft. Gutes Wirtschaften bei gleicher Qualität zu bestrafen verstößt massiv gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
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