Grundlage für Qualität, Existens & Wettbewerbsentzerrung
Die Möglichkeit der Befreiung von der Umsatzsteuer ist die lang und immer wieder erkämpfte Grundlage, um auf einem hohen Niveau Musik zu vermitteln und gleichzeitig davon halbwegs anständig existieren zu können. Außerdem wirkt die Befreiung von der Umsatzsteuer der Wettbewerbsverzerrung entgegen, denn kommunale/staatliche Musikschulen werden mit Steuergeldern unterstützt und sind selbstverständlich von der Umsatzsteuer befreit; private Musikschulen nicht!
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